UPDATE 07.01.21: Informationen für den Zeitraum 11.01.-31.01.21
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
nachfolgend möchte ich Ihnen aktuelle Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten übermitteln:
Nach den aktuellen Beschlüssen der Landesregierung wird ab Montag, den 11.01.2021 der Schulbetrieb für alle Klassen auf Distanzlernen umgestellt.
Am 11. und 12. Januar wird die Organisation des Distanzlernens vorbereitet. An diesen Tagen wird kein Distanzlernen angeboten. Dieser startet ab Mittwoch den 13.01.21.
Die Notbetreuung ab Montag, den 11.01.2021 für die Klassen 1 – 6 ist ausschließlich in Ausnahmefällen bei unbedingtem Bedarf vorgesehen! Bis zur Klasse 10 können Schüler*innen ebenfalls auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule betreut werden. Dies gilt allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen.
Für die Anmeldung nehmen Sie bitte telefonisch oder persönlich Kontakt mit der Schulleitung in Herford auf und Benutzen im Anschluss bitte folgendes Formular, welches Sie abgeben oder an die Schule schicken können:
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
In der Notbetreuung wird kein Unterricht angeboten. Die Betreuung wird in weiten Teilen nicht durch Lehrkräfte durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen müssen durchgängig Alltagsmasken tragen. Die schulinternen und gesetzlichen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung.
Die Klassenlehrer*innen Ihrer Kinder werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich maximal nach den allgemeinen Unterrichtszeiten an den genannten Tagen. Der Transport der Schülerinnen und Schüler muss an diesen Tagen von den Eltern selbstständig organisiert werden. Der Schülerspezialverkehr wird nicht eingesetzt.
Eine Mittagsverpflegung innerhalb der Notbetreuung ist zurzeit seitens des Schulträgers nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
O. Mentgen (Komm. Schulleitung)
Maskenpflicht ab 26.10.

Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin im Bus, Taxi, auf dem Schulhof und überall in der Schule.
Wichtig ist, dass Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte dafür verantwortlich sind, dass Ihr Kind mit einer Maske für Mund und Nase ausgestattet ist. Die Schule hat (= bekommt) keine Masken für die SuS!
Bitte sorgen sie dafür, dass ihr Kind immer auf eine saubere Maske und Ersatzmaske zurückgreifen kann!
Darf mein Kind bei Krankheitssymptomen in die Schule?
Hier finden Sie ein hilfreiches Schaubild
Wichtig:
- Wenn Ihr Kind krank ist, schicken Sie es NICHT zur Schule! Auch wenn es „nur“ ein Schnupfen ist. Hier gilt es den Verlauf des Schnupfens 24 Stunden abzuwarten. Treten in dieser Zeit keine weiteren Symptome, wie z.B. Fieber oder Husten auf, kann danach die Schule wieder besucht werden.
- Kinder, die Corona-Symptome haben, müssen SOFORT nach Hause (Abholung durch die Eltern). Die Eltern und das Gesundheitsamt werden informiert.
- Bitte geben Sie Ihrem Kind eine AKTUELLE Telefonnummer mit, damit wir Sie im Notfall erreichen können.
- Wenn Sie in einem Risikogebiet im Urlaub waren, muss zuerst ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden oder eine 14-tägige Quarantäne erfolgen!
Beratungsangebote
Hilfe in besonderen Zeiten – pro Familia
Informationen des Bundesministeriums zum Kinderzuschlag